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KONUS-Gästekarte
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Ab dem 01.01.2005 haben Sie bei ihrem Urlaub im Schwarzwald in vielen Städten und Gemeinden einen sensationellen Vorteil - Sie erhalten die KONUS-Gästekarte und können damit Busse und Bahnen gratis nutzen!
Die Gästekarte ist mit dem KONUS-Symbol versehen und wird damit - neben vielen anderen Leistungen - zum Freifahrschein. Sie zahlen lediglich die übliche Kurtaxe. Der pauschalierte Beförderungsanteil, den die Gemeinde abführt, beträgt 21 Cent pro Übernachtung. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum ihres Aufenthaltes in allen Bussen und Schienenbahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis.
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Es gelten folgende Nutzungsbedingungen:
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Nur vollständig ausgefüllte KONUS-Gästekarten sind in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Fahrausweis gültig. Die KONUS-Gästekarte gilt in allen Nahverkehrszügen gemäß der dortigen Regelung in der 2. Klasse, die Nutzung der 1. Klasse ist ausgenommen.
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In welchem Gebiet ist KONUS gültig ?
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Die KONUS-Gästekarte gilt als Fahrausweis auf den Strecken aller Busse und Bahnen innerhalb und zwischen den beteiligten Verkehrsverbünden. Ausgenommen sind IC- und ICE-Verbindungen sowie die Nutzung von Bergbahnen.
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Wo erhalte ich die KONUS-Gästekarte?
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Bei ihrer Anmeldung erhalten Sie die KONUS-Gästekarte (Kurkarte), die Sie auch gleich als Fahrschein nutzen können.
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